Das Vikariat beginnt in allen drei Landeskirchen am 1. September eines Jahres und dauert in der ELLM und PEK 30 Monate (bis zum 28. Februar des überübernächsten Jahres).

Das Vikariat stellt im Kontext der Gesamtausbildung der Pastorinnen und Pastoren den Ort dar, an dem die Theologie praktisch wird. Die Begegnung mit Menschen, Strukturen, Kontexten und nicht zuletzt in alledem mit sich selbst rückt die kommunikativen, seelsorgerlichen, missionarischen und kybernetischen Aspekte der theologischen Kompetenz in den Vordergrund. Die Grundstrukturen des Ausbildungsmodells der ELLM und PEK entsprechen dem.

Die Struktur des Vikariats ist im Bereich Ausbildungsmodell dargestellt. Die zeitliche Abfolge der Kurse finden Sie im Bereich Kursplanung.

Kirchengesetz über die Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche der Union (Pfarrausbildungsgesetz - Pf AG)
vom 9. Juni 2002 (ABl. 2003 S. 26; ABl. EKD 2002 S. 303)
(Anmerkung: Berichtigung ABl.EKD 2002 S. 361)

Der Vorbereitungsdienst für PastorInnen ist im Kirchengesetz vom 23. März 1997 geregelt:

Vikarsgesetz.pdf

Die Durchführung des Schulvikariats ist in Bestimmungen vorgegeben:

Durchfuehrungsbestimmungen.pdf

Prüfungsordnungen der drei Landeskirchen

Pommersche Evangelische Kirche

Pruef_Ord_zweitEx.pdf

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

Pruefungsordnung_NEK.pdf

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs

pruefordn_2_ellm.pdf

Vergleichende Darstellung der Prüfungsordnungen der Landeskirchen ELLM, NEK und PEK

Synopse_Pruefungsordnungen.pdf