Pastor für Fort- und Weiterbildung

Dr. Jürgen Weiß

Tel.: 03874 417613
e-mail: j.weiss@kbh.ellm.de

 

 

 

 

 


 
Geboren 1948 in Crottendorf /Erzgebirge
Theologiestudium in Berlin (1968-70) und Naumburg (1970-74)



1974 Vikariat in Leipzig
1975-1979 Repetent und Assistent für praktische Theologie
am Katechetischen Oberseminar in Naumburg
1979-1985 Gemeindepfarrer in Wermsdorf/ Krs. Oschatz
1985-1995 Studienleiter am Predigerkolleg St. Pauli in Leipzig
1987 Promotion im Bereich Praktische Theologie an der Karl-Marx-Universität in Leipzig
seit 1995 Pastor für Fort- und Weiterbildung der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
Lehrsupervisor der DGfP, Graduierter in der themenzentrierten Interaktion, Lehrbibliodramaleiter

Hinweise zum Verfahren

  • Der Fortbildungsbeirat
    Entsprechend dem Fort- und Weiterbildungsgesetz unserer Landeskirche (vgl. KABl Nr. 4/5 2002, S. 32ff und Ausführungsbestimmungen)entscheidet der Fortbildungsbeirat über Fortbildungsanträge und gibt Voten zu Weiterbildungsanträgen ab.
  • Der Dienstweg
    Für alle Bildungsmaßnahmen gilt: vorherige Abstimmung mit Dienst- und Fachaufsicht (Dienstbefreiung und inhaltliche Zustimmung)! Insbesondere für den Antrag zu einer Weiterbildung holen Sie bitte eine ausführliche Stellungnahme der Fachaufsicht ein.
  • Anmeldung per Vordruck
    Wenn Sie an einer Fortbildung teilnehmen bzw. Supervision in Anspruch nehmen wollen, benutzen Sie bitte den Vordruck.
    Anmeldungen für Veranstaltungen innerhalb der Landeskirche gehen auf dem Dienstweg an den Veranstalter.
    Wenn Sie an Fortbildungen außerhalb unserer Landeskirche teilnehmen möchten, fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Ausschreibungsunterlagen des Anbieters bei und schicken beides auf dem Dienstweg über den Oberkirchenrat an den Fortbildungsbeirat.
  • Kosten
    Die Erstattung für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt erfolgt nach dem Fort- und Weiterbildungsgesetz (sog. Drittelregelung: 1/3 Kirchenkreis, 1/3 bzw. 2/3 Landeskirche, 1/3 Teilnehmer).
    Bei der Erstattung der Reisekosten wird die Reisekostenverordnung zugrunde gelegt.
    Für Supervisionen werden keine Reisekosten erstattet.

Aktuelles

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